Vereinsaustritt


Austritt für aktive / passive mitglieder

 

Wir bedauern natürlich jeden Vereinsaustritt sehr - es ist immer schade, Mitglieder zu verlieren!

Falls ein Austritt unumgänglich ist, bitten wir, Folgendes zu beachten: 

  • Eine Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen, online über das untenstehende Online-Formular.
  • Der Austritt aus dem Verein ist nur auf Ende des Vereinsjahres (30. Juni) möglich.
  • Weiteres dazu in den Vereinsstatuten, Artikel 10. Austritt (s. unten).
  • Bei einem Austritt vor Ende des Vereinsjahres wird der Mitgliedsbeitrag nicht rückerstattet, auch nicht anteilig.
  • Bei einem Austritt nach Beginn des Vereinsjahres (30. Juni) ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr geschuldet.
  • Der Beitrag muss nach Rechnungseingang beglichen werden.
  • Wir behalten uns vor, bei Nichtbezahlung den Mahnweg einzuschlagen. 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Alle etwaigen Detailfragen zum Vereinsaustritt beantwortet unsere Geschäftsstelle gerne  svati.breuer@wallabies.ch

Online-Austritt

Bitte alle *-Angaben ausfüllen, wir benötigen Sie für unsere Mitgliederverwaltungssystem Webling. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Falls Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte den Austritt für Minderjährige beantragen, geben Sie bitte Ihre eigenen Daten auch an. Besten Dank dafür! Die Angabe der Austrittsgründe hilft uns, unser Angebot weiter zu verbessern beziehungsweise an Schwachstellen zu arbeiten. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! 

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Vereinsstatuten

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Vereinsstatuten Goldcoast Wallabies, Stand Juli 2018, zum Download
Statuten Goldcoast Wallabies _Stand Juli
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